Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet. Hier liegt die Zuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.
Nehmen Sie sehr gerne telefonischen Kontakt mit uns auf.
Montag bis Donnerstag:
8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag:
8-12 Uhr
T. 07131/76200