Vorfälligkeitsentschädigung – pauschalierter Institutsaufwand ist unzulässig

01.12.2023

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG) entschiedenen Fall verwendete eine Bank eine Software, die bei der vorzeitigen Tilgung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten sog. Institutionsaufwand von 300 € integrierte.

Die OLG-Richter kamen zu dem Urteil, dass der hier in Rechnung gestellte pauschale Aufwand für die vorzeitige Darlehensrückführung in Höhe von 300 € nur dann verlangt werden kann, wenn dem Verbraucher ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder entfallenden Schadens seitens der Bank gestattet ist. Das war hier nicht der Fall.

Close

Nehmen Sie sehr gerne telefonischen Kontakt mit uns auf.

Montag bis Donnerstag:
8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag:
8-12 Uhr und 13-15 Uhr

T. 07131/76200