

Corona-Sonderregelung: telefonische Krankschreibung
Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert.
Diese gilt vorerst befristet bis 30.11.2022. Aufgrund dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Dabei müssen sich die Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen. Ebenso kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Nehmen Sie sehr gerne telefonischen Kontakt mit uns auf.
Montag bis Donnerstag:
8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag:
8-12 Uhr und 13-15 Uhr
T. 07131/76200